Das ist für Polizisten in der Ausbildung so etwas wie der Umgang mit dem Messer für den Koch. Beten muss man das können. Diebstahl.

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Und diesen Satz dann in alle Satzbestandteile zerpflücken. Was ist fremd, was bewegliche Sache, was Wegnahme, was rechtswidrige Zueignungsabsicht und so weiter…

Und dann lese ich gestern den Fall aus Holland. Die beiden Jugendlichen, die ein Kind dazu zwingen, virtuell in RuneScape erlangte Gegenstände an sie zu übertragen. Diebstahl? Passt nicht. Eine Verurteilung wegen Schlagen, Schubsen als Formen körperlicher Gewalt und der Bedrohung hätte ich ja durchaus nachvollziehen können. Aber dass jetzt in Holland virtuelle Gegenstände aufgrund der immer prominenter werdenden Onlinewelt als juristisch real betrachtet werden finde ich spannend.

Ich bin gespannt wie dieses eher reale als virtuelle Urteil seine Wirkung entfaltet.

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